Appetitzügler Sibutramin vom Markt genommen

Allgemein sind Appetitzügler höchst umstritten, denn ihre Wirkung ist zweifelhaft. Experten warnen vor möglichen Nebenwirkungen in Pillen wie Reductil oder Lida DaiDaiHua, welche im Internet stark nachgefragt sind. Deren Warnungen wurden im Fall von Sibutramin nun auch ernst genommen, denn diesen Appetitzügler haben die Behörden nun aus dem Verkehr gezogen. Das heißt dass die Apotheken diesen aus den Regalen nehmen müssen und die Verbraucher diesen ab kommender Woche nicht mehr kaufen können. Die Empfehlung die Zulassung ruhen zu lassen und den Appetitzügler vom Markt zu nehmen kam von der Europäischen Arzneimittelbehörde Ema. Daraufhin hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für dieses Arzneimittel die Zulassung in Deutschland ausgesetzt.

Und auch EU-weit wird Sibutramin nun nicht mehr für die Behandlung von ernährungsbedingtem Übergewicht den Betroffenen zur Verfügung stehen. Die Europäischen Arzneimittelbehörde Ema hatte Grund für diesen Schritt. Der Hintergrund ist ein Langzeitstudie. Diese hatte starke Zweifel an der Wirksamkeit von Sibutramin laut werden lassen. Die Studie passiert vor allem darauf, dass es keine Gewichtsreduktion gibt, die dann das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei den Betroffenen mindern soll.

Die Empfehlung die Zulassung ruhen zu lassen und den Appetitzügler vom Markt zu nehmen durch die Europäische Arzneimittelbehörde Ema hat die Folge, dass die Pharmahersteller nun in den kommenden Wochen aufgefordert sind alle sibutraminhaltige Mittel vom Markt zu nehmen. Dies geschieht vor allem durch Rückrufe bei den Apotheken. Aber auch die Apotheker sind nun gefordert entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Sie sollen, wie auch die Ärzte, durch einen sogenannten Rote-Hand-Brief die Patienten bzw. Kunden direkt über die Entscheidung der Europäischen Arzneimittelbehörde Ema zu informieren. Den Patienten, die mit dem nun zum umstrittenen Wirkstoff erklärten Sibutramin behandelt werden, denen wird nun empfohlen ihren Arzt zu konsultieren. Allerdings würde den Patienten kein gesundheitlicher Schaden entstehen, wenn sie die betreffenden Mittel eigenmächtig absetzten würden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat nun beantragt das Risiko des Wirkstoffs bewerten zu lassen.

Verwandte Beiträge

Abgelegt unter: Gesundheit Medizin