Nun doch kein Fahrverbot bei Diebstahl
By Schleussner on Jun 28, 2010 with Kommentare 0
Der Verlust des Führerscheins ist allseits befürchtet. Bisher konnten die Behörden den “Lappen” allerdings nur einziehen, wenn Delikte im Straßenverkehr vorlagen. Nun sollte es auch ein Fahrverbot geben, wenn kleinere Straftaten im Bereich Diebstahl und Körperverletzung vorliegen. Außer Geldstrafe wäre auch der Führerschein noch weg. So forderte es jedenfalls der Justizminister von Niedersachen und brachte einen entsprechenden Antrag ein, über den die Justizminister der Länder zu befinden hatten. Doch die Ressortchefs sprachen sich mit acht zu acht Stimmen gegen den Vorschlag aus, der aus Niedersachsen kam. Damit sich das Land Niedersachsen bei der Justizministerkonferenz in Hamburg nun doch nicht mit seinem Vorschlag durchsetzen können, dass außer Geld- und Haftstrafen auch ein Fahrverbot als eine der Hauptstrafen in den Ahndungskatalog aufgenommen wird. Wenn es dazu gekommen wäre, dann hätten sich schon alle Teilnehmer der Konferenz einstimmig dafür aussprechen müssen.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP hatte sich zuvor klar gegen ein Fahrverbot ausgesprochen, und zwar mit den eindeutigen Worten, dass sie der Meinung ist, dass man es bei der geltenden Rechtslage bewenden lassen soll. Einem weiteren Thema, der Erhöhung der Frauenquoten in Spitzenpositionen der Wirtschaft zeigte sich die Bundesjustizministerin hingegen deutlich offener. Dieses Thema soll weiter geprüft werden. Bayern und Hamburg hatten hier den Vorschlag gemacht vor allem große börsennotierte Unternehmen dazu von Gesetzeswegen zu verpflichten eine Frauenquote von 20 Prozent – später sogar 40 Prozent – einzuhalten wenn es um die Vergabe von Spitzenpositionen geht. Hingegen das Fahrverbot bei Verstößen bei Diebstahl und Körperverletzung ist nun erst einmal vom Tisch. Thema des zweitägigen Treffens der Justizminister der Länder war auch die umstrittene Sicherungsverwahrung. Thema hier waren vor allem die elektronischen Fußfesseln, die so gut wie schon beschlossen sind, weil deren Eckpunkte kurz vor Beginn der Ministerrunde durch die Bundesregierung bereits erörtert wurden und man sich dort auch schon auf eine Reform verständigt hat. In Betracht für die elektronische Fußfessel kommen vor allem rückfallgefährdete Gewalttäter.
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