Neuer EU-Führerschein ab 2013
By EriE on Aug 26, 2010 with Kommentare 0
Das Bundesverkehrsministerium beabsichtigt die Umsetzung einer EU-Richtlinie und wird ab Januar 2013 den einheitlichen EU-Führerschein einführen, der dann nur noch 15 Jahre gültig ist. Nach Ablauf der 15 Jahren muss allerdings keine neue Fahrprüfung absolviert werden, ebenso fällt keine ärztliche Untersuchung an, der Führerschein muss lediglich neu beantragt werden. Für Fahrlizenzen, die bis 2013 ausgegeben werden, gilt eine Umtauschfrist bis 2033.
Das Ministerium begründete die Änderungen mit den Angaben, dass es innerhalb der EU nur noch ein Führerscheindokument geben soll. Zudem seien mit dem regelmäßigen Austausch der Dokumente diese stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik und ein „immer relativ aktuelles Passbild“ sorge auch für die Erkennbarkeit des Inhabers des Führerscheins.
Die angeregten Gesundheitschecks die von der EU zusätzlich auch alle 15 Jahre durchgeführt werden sollten, werden laut Informationen der Saarbrücker Zeitung in Deutschland hingegen nicht umgesetzt. Der Bundesrat muss den Plänen allerdings noch zustimmen, von daher bleibt abzuwarten, ob es dabei bleibt. Es war in der Bundesrepublik die Diskussion aufgekommen, einen Gesundheitscheck alle 15 Jahre durchzuführen, nachdem zahlreiche Unfälle die durch ältere Verkehrsteilnehmer ausgelöst wurden. Auch eine absolute Begrenzung des Führerscheins stand zur Diskussion, nachdem im Mai dieses Jahres ein 73-jähriger Autofahrer beim Ausparken am Hamburger Hauptbahnhof einen vier Jahre alten Buben überfahren und tödlich verletzt hat.
Die Bundesregierung muss die Gesetzesänderung bis 2011 umgesetzt haben.
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