Althaus wird Autolobbist

Vor einem Jahr machte Dieter Althaus wegen seines spektakulären Skiunfall in Österreich von sich reden. Damals kam eine vierfache Mutter ums Leben. Seine politische Karriere starb sozusagen mit ihr, denn auf eine Wiederwahl als thüringischer Ministerpräsident konnte er damals wohl schon nicht mehr hoffen. Allerdings brachte er wohl viele Skiurlauber dazu eine private Haftpflicht und Unfallversicherung für sich und die mitreisende Familie abzuschließen. Nun – einige Monate nach seinem Abgang als Ministerpräsident – ist Dieter Althaus in die Schlagzeilen zurückgekehrt, und zwar wird Althaus nun Autolobbist bzw. Mitglied des Vorstands, und zwar beim ehemaligen Opel-Bieter Magna. Sein Wechsel zu Magna wird am kommenden Montag vollzogen, dort wird er laut Magna Vice President für den Kunden Volkswagen und für Kontakte zu öffentlichen Stellen in Deutschland zuständig werden. Althaus wird also kein gewöhnlicher Mitarbeiter des österreichisch-kanadischen Unternehmens mit weltweit rund 74.000 Beschäftigten. Gegenüber der Presse erklärte Althaus, dass er sich auf die Zusammenarbeit freuen würde. Er kenne Magna ja schon aus seiner Zeit als Ministerpräsident gut und war schon damals von deren außergewöhnlichen Firmenkultur und Erfolgsgeschichte beeindruckt. Und auch Magna freut sich ganz offensichtlich über die neue Personalie Althaus, wie aus den ersten Interviews dazu herauszuhören war. Sein Landtagsmandat in Thüringen wird Althaus dann Ende April 2010 niederlegen. Als Vorsitzender der Thüringen CDU war Althaus bereits Ende August 2009 nach dem katastrophalen Abschneiden bei der Landtagswahl zurückgetreten. Die Führung der Opposition in Thüringen reagierte im Übrigen empört darüber, dass Althaus nun zu Magna wechselt. Diese akzeptiert es auch nicht, dass Althaus sein Landtagsmandat nicht sofort niederlegt, sondern erst Ende August. Nach den kleinen und großen Skandalen der letzten Zeit, die den deutschen Parlamenten den Ruf von einer gekauften Republik eh schon einbrachte, fordert die Opposition in Thüringen eines Karenzzeit von einer Legislaturperiode bei Tätigkeiten in der freien Wirtschaft bzw. für Verbände, für die früher Zuständigkeiten bestanden.

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