Erklärungsnot bei schülerVZ nach dem Hackerangriff

Der 20jährige Matthias L., der Hacker, der die Betreiber der Internetplattform schülerVZ angeblich erpresste, hat Selbstmord begangen, und zwar in der Untersuchungshaft, die angeordnet wurde. Er wird nun keine Antwort mehr auf die Frage geben können, ob wirklich ein Erpressungsfall vorlag, denn der Fall rund um den Hackerangriff wirft weiterhin Fragen auf. Nun geraten nämlich Web-Unternehmen und die Justiz in Erklärungsnot. Matthias L. hatte schon eine laufende Bewährungsstrafe wegen diverser Betrugsdelikte und hackte sich auch bereits in eine Datenbank zum Rollenspiel „World of Warcraft”, leitete Sendesignale wie das von ProSieben live ins Internet – jedenfalls erzählte er dies in seinem Blog namens „3x1t” – was für Exit steht. Seinen größten Coup aber landete er mit einem simplen kleinen Datensammelprogramm, Crawler genannt. Dieses entwickelte er offenbar einst für seine geplante Abschlussarbeit als Fachinformatiker, die er abgebrochen hatte. Es handelte sich also um keinen Hackerangriff im eigentlichen Sinne, denn die Datenbank wurde in dem Sinn nicht geknackt, vielmehr sammelte sein Hilfsprogramm nur die Profildaten, VZ-Nutzer eingegeben hatten und eh im Netz frei abrufbar waren.

Laut eigenen Angaben kamen so 2,7 Millionen Datensätze zusammen über Name, Alter, Schule und sogar Fotos. Und ob dies alleine strafbar ist, ist rechtlich umstritten. Diese Informationen konnte jeder VZ-Nutzer abrufen. Doch laut dem Betreiber von schülerVZ ist das automatisierte „Crawlen unter Umgehung von Zugangssperren“ illegal. Der Anwalt von Matthias L. sieht das allerdings anders. L. habe nämlich gar keine Sperren überwinden müssen. Das Ganze wirft an sich viele Fragen auf, und zwar nicht nur hinsichtlich des Fehlverhaltens von Matthias L., sondern auch im Umgang des Betreibers von schülerVZ und der Justiz in diesem Fall. Dabei bestritt der Betreiber von schülerVZ in einer Pressemitteilung, dass es zuerst die VZ-Seite gewesen wäre, die L. Geld für die Daten in Aussicht gestellt habe.

Zwischen dem Forum und Matthias L. fand nämlich am 17. Oktober ein stundenlanger Chat satt, in dem sich L. bereits als Hacker geoutet hatte. Ob ein Richter dies nun als Erpressungsversuch gewertet hätte, das wird nicht mehr geklärt werden können. Am 31.10.2009 fanden Justizangestellte der Jugendstrafanstalt Berlin-Plötzensee den 20jährigen Matthias L. erhängt in seiner Zelle.

Verwandte Beiträge

Abgelegt unter: Internet