Anklage gegen Jörg Kachelmann

Niemand – ob nun deutscher Staatsbürger oder nicht – sitzt in Deutschland länger als sechs Monate in Untersuchungshaft ohne Haftanhörung oder eine konkrete Anklage. Im Fall von Wetterfrosch Jörg Kachelmann hat sich nun bestätigt, was Insider schon längst vermutet hatten: Anstatt einer Haftanhörung und gar einer Entlassung nach fast zwei Monaten aus der U-Haft kam es heute zur Anklage gegen Jörg Kachelmann, der in Deutschland keinen Wohnsitz hat, wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall. Damit hat die Staatsanwaltschaft Mannheim seine Inhaftierung legalisiert und auf unbestimmte Zeit wohl auch verlängert. Eigentlich war für den 1. Juni 2010 eine weitere mündliche Haftprüfung geplant. Doch diese dürfte mit der Erhebung der Anklage gegen Kachelmann nun laut Staatsanwaltschaft hinfällig geworden sein.

Zweifel an alle dem sind dennoch weiterhin angebracht, vor allem weil seine Ex-Freundin vor einigen Tagen ihre belastende Aussage gegen Kachelmann in zwei Punkten korrigieren musste. Doch der eigentliche Tatvorwurf der Vergewaltigung bleibt auch damit nach wie vor bestehen. Die Ermittlungen haben nämlich inzwischen ergeben, dass Jörg Kachelmann seine Ex-Freundin in der Nacht zum 9. Februar 2010 mit vorgehaltenem Küchenmesser zum Geschlechtsverkehr gezwungen hatte. Das Messer selbst soll Kachelmann der Frau während des erzwungenen Geschlechtsverkehrs an deren Hals gedrückt haben. Auch zu Verletzungen soll es gekommen sein. Der Vergewaltigung vorausgegangen war die Absicht der Frau sich von Kachelmann zu trennen. Die jetzige Anklage wurde daher nicht nur wegen der Zeugenaussage erhoben, sondern auch wegen der kriminaltechnischen Ergebnisse. Die korrigierte Aussage des Vergewaltigungsopfers hält die Staatsanwaltschaft daher für glaubwürdig. Die DNA-Spuren auf dem fraglichen Küchenmesser wären eindeutig. Über die Glaubwürdigkeit des Vergewaltigungsopfers wurde auch eine Gutachten erstellt.

Für den Fall, dass das Gericht der Anklage folgen sollte, dann drohen Kachelmann mindestens fünf Jahre Haft. Verurteilt würde Kachelmann dann nach Paragraph 177 des Strafgesetzbuches, wobei diese fünf Jahre allerdings als Mindeststrafmaß für Vergewaltigungen vorgesehen sind, für den Fall, dass der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei der Vergewaltigung verwendet hatte.

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