Urteilsspruch gegen Diabetiker im Straßenverkehr

Ein Mann aus Rheinhessen, der Diabetiker ist, hat vor dem Verwaltungsgericht Mainz geklagt. Sein Motiv: Er will seinen Führerschein wieder haben nachdem dieser ihm von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde entzogen wurde. Der Grund: Der Mann hatte wegen Unterzuckerung bereits schon mehrfach Unfälle verursacht. Die Richter befanden, dass die Straßenverkehrsbehörde dem Mann zu Recht die Fahrerlaubnis entzogen hatte. Zuletzt hatte der Mann aus Rheinhessen wegen des abfallenden Zuckerspiegels im Blut auf der Autobahn im Baustellenbereich über sein Fahrzeug die Kontrolle verloren. Die Begründung der Richter für ihr Urteil lautet dahingehend, dass dem Betroffenen derzeit die Eignung zum Führen von einem Fahrzeug fehle. Dabei hatte der Mann keine regelmäßigen Blutzuckerkontrollen durchgeführt, ehe er sich ans Steuer setzte. Es wurde ihm eine Diabetikerschulung zur Auflage gemacht, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, unter Auflagen versteht sich. Dabei haben an Diabetes erkrankte Menschen nach § 1 STVO zu handeln, der für eine Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erfordert.
Und auch ein Diabetiker hat nach § 2 FeV beim Vorliegen solcher körperlichen Mängel Vorsorge zu betreiben, und zwar so, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.
Dabei gilt für Diabetiker, dass beim geringsten Verdacht auf Unterzuckerung die Autofahrt sofort unterbrochen werden muss und mit einer Weiterfahrt zu warten ist bis die Unterzuckerung auf jeden Fall sicher überwunden ist.

Diabetes mellitus gilt als eine Erkrankung, die also auch verkehrsmedizinisch von Bedeutung ist. Insbesondere können an Diabetes mellitus erkrankte Menschen unter behandlungsbedingten Nebenwirkungen leiden, wodurch insbesondere auch die Augen in Mitleidenschaft gezogen werden können. Und auch die beeinträchtigt neben der eigentlichen Gefahr der Unterzuckerung die Fahrtauglichkeit ungemein. Also Risikofahrer gelten insbesondere die Diabetiker, die mit Insulin behandelt werden. Diese können nämlich leicht eine Hypoglykämie (eine Unterzuckerungen) oder sogar eine Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung erleiden. Dabei besteht unter den Erkrankten des Typs-1 ein erhöhtes Unfallrisiko. Gut auf Medikamente eingestellte Diabetiker und Diabetiker, die nur mit einer Diät und oralen Antidiabetika behandelt werden, sind hingegen nicht unbedingt häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt, wie Nichtdiabetiker.

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