Rentner können Steuerrückzahlungen erwarten

Unter Berufung auf ein Arbeitspapier aus den Finanzbehörden der Länder ist nun an die Medien gedrungen, dass knapp eine Million Rentner mit einer Steuerrückzahlung rechnen können im kommenden Jahr. Die Rückzahlungen vom Finanzamt können teils beachtlich hoch sein. Der Grund für diese zum Teil sehr hohen Rückzahlungen ist, dass diese in den vergangenen Jahren zu viele Steuern gezahlt hatten. Allerdings müssen sich aber auch etwa genauso viele Rentner auf Nachforderungen einstellen. Als Grund für die zum Teil sehr hohen Rückerstattungen ist, dass viele Rentner ihre Steuererklärung falsch ausgefüllt hatten. Dies teilte auch der Chef der Steuergewerkschaft Nordrhein-Westfalen, Manfred Lehmann, der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung” mit. Er berief sich dabei auf das Ergebnis von ersten Stichproben. Die durchschnittliche Summe liegt bei 250 Euro, die zuviel gezahlt wurden. Ein häufiger Grund der Fehler beim Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung war dass die Rentner ihre Kranken- und Pflegekassenbeiträge nicht abgezogen hatten. Oder aber es wurden Rentenarten verwechselt. Allerdings hatten viele Rentner auch Betriebsrenten oder andere Alterseinkünfte verschwiegen. Diese Gruppe Rentner muss nun mit Nachforderungen rechnen. Deren Höhe liegt bei etwa durchschnittlich 150 Euro.

Im Zuge der diversen Rentenreformen der letzten Jahre und Jahrzehnten hat sich auch die Besteuerung der Rente geändert. Wurde bis 2004 nur der Ertragsanteil (das waren ab dem 65. Lebensjahr 27% und bis 60 Jahre 32%) der gesetzlichen Rente versteuert, so änderte sich mit dem neuen Alterseinkünftegesetz ganz radikal. Ab Juni 2005 werden Renteneinkünften und Pensionen mit 50% versteuert. Dabei ist in einer Übergangsphase von 35 Jahren ein Systemwechsel zur nachgelagerten Besteuerung durchzuführen. Das heißt ab dem Jahr 2040 wird die Rente voll versteuert. Dies allein schon rechtfertigt die Eigeninitiative des einzelnen Rentners hin zu einer privaten Altersvorsorge in Form von Riester oder Rürup Rente. Krankenversicherungspflichtig ist die Altersrente ebenfalls, wobei hier nur der halbe Versicherungssatz zur Anwendung gebracht wird.

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