Marburger Solarsatzung ungültig

Die Stadt Marburg darf Hausbesitzern keine Sonnenkollektoren vorschreiben wenn sie renovieren oder neu bauen. Entschieden hat dies heute das Verwaltungsgericht Gießen. Damit wurde dieser bundesweit einzigartige Vorstoß unwirksam. Doch damit ist die Sache noch nicht erledigt, denn Marburgs Bürgermeister hat angekündigt in Berufung zu gehen. Zu dem Urteil kam es, weil die Universitätsstadt Marburg gegen die Beanstandung durch das Regierungspräsidium Gießen Klage erhoben hatte. Dabei versucht man in der hessischen Stadt schon seit 2008 diese doch auch höchst umstrittene Regelung durchzusetzen.

Diese schon im Juni 2008 vom Marburger Stadtparlament verabschiedete Satzung sieht vor allem vor, dass Marburgs Hausbesitzer flächendeckend solarthermische Anlagen nicht einbauen sollen, sondern müssen. Ansonsten droht die Stadt Marburg mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Schon im Oktober 2008 hatte das Regierungspräsidium Gießen diese Regelung beanstandet und aufgehoben, was die Stadt Marburg schließlich zur Klage beim Verwaltungsgericht Gießen bewegte. Dabei war man bei Gericht dann so verblieben zunächst, dass die streitenden Parteien einen Vergleich aushandeln sollten. Diesen aber lehnte das hessische Wirtschaftsministerium ab. Diese ist auch der Auffassung, dass die Satzung gegen die hessische Bauordnung verstoßen würde.

Zuständig für diesen Fall war die 8. Kammer des Gießener Verwaltungsgerichts. Diese würdigte in der Urteilsbegründung auch nochmals das Bemühungen der Stadt Marburg für mehr Klimaschutz, konnte letztlich doch nur die Entscheidung der Aufsichtsbehörde bestätigen, und zwar auch weil die Stadt Marburg nicht befugt sei eine Solarpflicht für Neubauten festzusetzen. Vorrangig seien die gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene. Eines dieser Gesetze ich das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Es ist aber vor allem auch so, dass wesentliche Regelungen der Satzung unverhältnismäßig wären. Gemeint sind damit die Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen, die die Stadt zum Anlass nehme, um die Solarpflicht einzuführen. Auch mit dem Grundgesetz hinsichtlich der Eigentumsgarantie ließe sich dies nicht vereinen. Und auch wegen dem Fehlen von Übergangsbestimmungen gab es etwas zu beanstanden. Unverhältnismäßig sei auch Gebäude von bis zu 50 Quadratmetern mit einer Solarpflicht zu belegen.

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