EKD Ratsvorsitzende Käßmanns Alkoholfahrt

Ab dem Aschermittwoch gilt es sieben Wochen zu fasten. Das heißt auch dem Alkohol zu entsagen für diese Zeit. Wie nun bekannt wurde hat sich eine nicht an diese kirchliche Regel gehalten, und zwar die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD), Margot Käßmann. Diese wurde bereits am Samstag in ihrem Dienstwagen bei einer Alkoholfahrt in Hannover von der Polizei erwischt, als sie gerade eine rote Ampel überfuhr. Stolze 1,54 Promille hatte Käßmann im Blut. Bei diesem Wert wird die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) nun wohl länger als die sieben Wochen Fastenzeit ohne Führerschein sein. Der Kommentar von Käßmann war dass sie einen schlimmen Fehler gemacht habe. Sie sei selbst darüber erschrocken, was da geschehen ist. Darüber hinaus ließ sie die Öffentlichkeit wissen, dass ihr bewusst wäre, wie unverantwortlich und gefährlich ihre Alkoholfahrt war und dass sie sich den rechtlichen Konsequenzen stellen werde. Mehr ließ Käßmann über die EKD nicht mitteilen.

Wie die EKD selbst weiter erklärte, würde derzeit geprüft, ob das Alkoholvergehen ihrer Ratsvorsitzenden eine Rücktritt zur Folge haben wird. Käßmann sei privat unterwegs gewesen. Darüber würde noch beraten. Für die kommenden Tage hat Käßmann nun erst einmal ihre öffentlichen Termine abgesagt. Ihren Führerschein hat Käßmann schon einmal abgeben müssen. Nun hängt es auch von dem Anwalt der Ratsvorsitzenden Käßmann ab, wie die weiteren staatlichen Sanktionen gegen sie aussehen wird.

In Deutschland ist der Promillewert von 1,1 ein Schwellenwert. Und alles was darüber liegt, also auch die 1,54 Promille der Bischöfin, bedeutet auch medizinisch gesehen eine absolute Fahruntüchtigkeit, die vom Staat strafrechtlich verfolgt wird. Das Ermittlungsverfahren gegen Käßmann ist inzwischen schon eingeleitet. Die 1,54 Promille entsprechen im Übrigen entweder 0,6 Litern Wein oder 1,3 Litern Bier. Die mögliche Strafe, die Käßmann erwartet ist neben einem Fahrverbot auch eine Geldstrafe über ein Monatsgehalt. Das Fahrverbot kann zwischen 10 Monaten und 12 Monaten liegen.

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