Caroline als Zeugin behielt Haltung
By Schleussner on Jan 14, 2010 with Kommentare 0
Erst kürzlich tauchten in der Presse Fotos vom untreuen Welfenprinzen Ernst August von Hannover, der sich in einem indonesischen Urlaubsparadies mit einer junge Damen amüsierte. Nun sollte seine gehörnte Ehefrau, Prinzessin Caroline, Mutter seiner Tochter Alexandra, zu seinen Gunsten im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Hildesheim für ihn aussagen. Die Öffentlichkeit erwartete nun eigentlich ein kleines Skandälchen vor Gericht, also dass Caroline entweder schweigt und nicht zu seinen Gunsten aussagt. Wider erwarten hat Prinzessin Caroline von Hannover aber bewiesen was Adel ausmacht, nämlich Haltung zu bewahren. So hat auch Caroline wahre Größe bewiesen und entgegen dem was Neunundneunzig Prozent aller Ehefrauen in dieser Situation getan hätten, nämlich es ihm durch Schweigen mal so richtig heimbezahlt. Die Medien hätten sich dann natürlich auch genüsslich die Hände gerieben.
Da es Caroline von Hannover aber als ihre Pflicht ansah die Wahrheit zu sagen, nämlich dass Ernst August vor gut 10 Jahren keinen Schlagring mitgenommen hatte, als es zu der berüchtigten Konfrontation mit einem Discobesitzer. Hoch anzurechnen ist Caroline auch, dass sie aus freien Stücken kam. Sie weiß offenbar was Pflicht ist. Ernst August allerdings glänzte durch Abwesenheit. Dabei geht es bei dem Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Hildesheim insbesondere um die Herstellung seiner Ehre. Die Aussage der Prinzessin bringt in dem Verfahren nun endlich die Wende, so ist jedenfalls die Hoffnung der Anwälte von Ernst August. Die Aussage der Prinzessin geht nämlich in die Richtung, dass ihr Mann dem Hotel- und Diskothekenbetreiber Josef Brunlehner lediglich zwei Ohrfeigen versetzt habe, und zwar eine links, eine rechts. Dabei fühlten sich sowohl die einheimische kenianische Bevölkerung wie auch die Urlaubsgäste von dem Krach und auch den Lichtstrahlern aus der Disco von Brunlehner belästigt. Dieser hatte weder auf wiederholte Bitten noch auf Protestschreiben reagiert. Dabei war es Brunlehner, der in der Nacht vom 14. auf den 15. Januar 2000 unvermutet vor der Terrasse des Hotels am Strand auftauchte, wo Prinz und Prinzessin von Hannover mit den Hotelbesitzern gerade zusammen saßen. Bei der folgenden Außeneinandersetzung – so behauptet es Brunlehner – sei er von Ernst August schwer verletzt worden und sogar dem Tode näher als dem Leben gewesen zu sein, woraufhin Ernst August vom Amtsgericht Springe verurteilte wurde.
Da es Caroline von Hannover aber als ihre Pflicht ansah die Wahrheit zu sagen, nämlich dass Ernst August vor gut 10 Jahren keinen Schlagring mitgenommen hatte, als es zu der berüchtigten Konfrontation mit einem Discobesitzer.
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